Saar-Lor-Lux Umweltzentrum GmbH

Umweltpakt Emas

Strom- und Gaspreisbremse 2023

Handwerksbetriebe sollen bei den Gas- und Stromkosten entlastet werden.
Die staatlichen Preisbremsen sollen ab 1. März 2023 und rückwirkend zum 1. Januar kommen.

Gaspreisbremse: Für kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gasverbrauch im Jahr soll der Preis bei 12 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden. Für Fernwärme beträgt der gedeckelte Preis 9,5 Cent je Kilowattstunde. Das heißt: für ein Kontingent von 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs gilt der niedrigere Preis. Für den restlichen Verbrauch muss der Marktpreis gezahlt werden. So verbleibt noch ein Anreiz Energie einzusparen.

Strompreisbremse: Der Strompreis für kleine Unternehmen wird bei 40 Cent (Endkundenpreis) pro Kilowattstunde gedeckelt. Dies gilt für den Basisbedarf von 80 Prozent des historischen Verbrauchs – in der Regel gemessen im Vorjahr. Nur für den übrigen Verbrauch muss der reguläre Marktpreis gezahlt werden. Für mittlere und große Unternehmen mit mehr als 30.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch beträgt der Deckel 13 Cent (Netto-Arbeitspreis) für 70 Prozent des historischen Verbrauchs.

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Unterstützung für Betriebe bei Energieeffizienzmaßnahmen, E-Mobilität und Förderung

Mit der Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz bietet die Handwerksorganisation Handwerksbetrieben bei allen Fragen rund um eine energieeffiziente, klimafreundliche und damit langfristig kostengünstige Betriebsweise sowie zu begleitenden Fördermaßnahmen direkte Unterstützung. Ihr Ansprechpartner am Saar-Lor-Lux Umweltzentrum: Marcel Quinten, Tel.: 0681-5809-264, E-Mail: m.quinten(at)hwk-saarland.de