Saar-Lor-Lux Umweltzentrum GmbH

Umweltpakt Emas

Novelle des Erneuerbare Energien Gesetzes

Handwerkskammer und Landesinnung Saarland der Elektrohandwerke fordern Nachbesserung am Kabinettsbeschluss

Für das Handwerk ist der weitere Ausbau der Erneuerbaren Energien, welcher durch das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) geregelt wird, von großer Bedeutung. Das EEG hat nicht nur einen Einfluss auf die Entwicklung der Energiekosten in Betrieben, sondern auch auf die Handwerksbetriebe, welche z.B. durch den Bau von Photovoltaikanlagen aktiv an der Umsetzung der Energiewende beteiligt sind.

„Es ist gut für unsere meist kleinen und mittleren saarländischen Handwerksunternehmen, dass die Bundesregierung plant, mit ihrer Novelle die EEG-Umlage zu reduzieren“, so HWK-Präsident Bernd Wegner. Rabatte für die EEG-Umlage bei Großunternehmen werden allerdings weiter über die EEG-Umlage in den Stromkosten der Privathaushalten und kleinen und mittelständischen Unternehmen finanziert, kritisiert Wegner. Darüber hinaus müsse aber auch der Eigenstromverbrauch für Privathaushalte und für Betriebe mit einer Photovoltaikanlage weiter gestärkt und nicht durch bürokratische und technische Auflagen erschwert werden. „Die Energiewende muss dezentral stattfinden und dazu braucht es verlässliche Rahmenbedingungen für Endverbraucher und die Wirtschaft“, betont Wegner.

Günther Bartruff, Landesinnungmeister der Elektroinnung, teilt die Bedenken von Wegner in Hinsicht auf die Hürden für den Eigenverbrauch von Solarstrom. Er kritisiert, dass gerade den Betreiber von kleineren Photovoltaikanlagen Steine in den Weg gelegt werden, z.B. durch die vorgesehene Pflicht für ein Steuerungskonzept für Neuanlagen ab 1 kWp. Außerdem müsse die Befreiung des Eigenstroms von der EEG-Umlage, wie von der EU gefordert, weiter vorangetrieben werden. Die geplanten Ausschreibungsverfahren für größere Photovoltaik-Dachanlagen sieht Herr Bartruff ebenfalls kritisch, da diese Investitionen des Mittelstands in die Energiewende hemmen.

„Seit Jahren haben unsere Elektrobetriebe einen großen Anteil am Photovoltaikausbau im Saarland und leisten damit einen erheblichen Beitrag zum Klimaschutz. Diese Erfolge dürfen durch die Novelle des EEGs nicht ausgebremst werden.“, so Bartruff.

Ein weiterer Punkt, der derzeit für Unmut sorgt, ist die Regelung für ausgeförderte Altanlagen nach dem EEG, sogenannten Ü-20 Anlagen. In seiner Stellungnahme zum neuen Gesetztes Entwurf rechnet der ZVEH vor, dass ein wirtschaftlicher Weiterbetrieb mit Eigenverbrauch von kleinen Ü-20 Photovoltaikanlagen in vielen Fällen nicht möglich ist, da die jährlich anfallenden Kosten des vorgeschriebenen intelligenten Messsystems die Einnahmen übersteigen. Aus Sicht des ZVEHs motiviert das den Anlagenbetreiber zur Aufgabe des Anlagenbetriebs. Auch hier müsste der Gesetzgeber nachsteuern.