Saar-Lor-Lux Umweltzentrum GmbH

Umweltpakt Emas

Neues Gebäudeenergiegesetz

Nach mehreren Anläufen konnte Ende Oktober im Bundeskabinett endlich das bereits seit 2016 viel diskutierte neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfolgreich verabschiedet werden. Die novellierte Fassung trat entsprechend am 01.11.2020 offiziell in Kraft und regelt zukünftig die energetischen Anforderungen an die Anlagetechnik und den baulichen Wärmeschutz für Neubauten sowie Bestandsgebäude.

Der lange Entstehungsprozess ist unter anderem der Aufgabe geschuldet, mehrere zuvor gültige Regelungen des Energieeinsparrechts zu vereinheitlichen, zu vereinfachen und zu entbürokratisieren: die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinspargesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Darüber hinaus war es erforderlich, auch die Vorgaben zur Energieeffizienz von Gebäuden der Europäischen Union in nationales Recht zu überführen und verschiedenste Regierungsbeschlüsse und Maßnahmen zu berücksichtigen (Koalitionsvertrag, Wohngipfel 2018, Klimaschutzprogramm 2030 etc.).

Im Ergebnis formuliert das überarbeitete Gesetz nun verschiedene neue Regelungen, übernimmt aber auch einen großen Teil der bisher gültigen Regelungen aus den drei o.g. Vorgängertexten. Dazu gehören neben den energetischen Anforderungen an Gebäude auch Regelungen in Bezug auf die Verwendung von Energieausweisen und für den Einsatz erneuerbarer Energien. Eine Verschärfung des energetischen Anforderungsniveaus für Neubau und Gebäudebestand erfolgt nicht – es gilt weiterhin der KfW-Effizienzhaus-Standard von 75.

Zur weiteren Information bieten wir Ihnen hier folgende Ressourcen:

Informationen zum Thema Energie- bzw. Energieeffizienz im Handwerksbetrieb erhalten Sie im Rahmen der Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz (MIE) auch über unser Umweltzentrum. Die MIE unterstützt Betriebe dabei, Energieeinsparpotenziale zu identifizieren und die Energieeffizienz zu verbessern. Ziel ist es, den deutschen Mittelstand bei der Umsetzung der Energiewende zu unterstützen. Ihr Ansprechpartner ist Herr Marcel Quinten, 0681-5809-264, m.quinten(at)hwk-saarland.de