Saar-Lor-Lux Umweltzentrum GmbH

Umweltpakt Emas

Marktstammdatenregister für PV- und andere Stromerzeugungsanlagen: Verpflichtende Registrierung noch bis 31.01.2021 möglich

Am 31.01.2019 startete das Marktstammdatenregister, welches aktuelle Daten zur Strom- und Gasversorgung online in einer Datenbank sammelt und bereitstellt.  In diesem müssen sich alle Akteure des Strom- und Gasmarktes online registrieren. Dies gilt nicht nur für Betreiber von großen Kraftwerken, sondern auch für Betreiber kleinerer Stromerzeugungsanlagen, wie z.B. Photovoltaikanlagen, KWK-Anlagen, ortsfeste Batteriespeicher und Notstromaggregate. Eine Bagatellgrenze ist nicht vorhanden.

Die Regelung sieht verschiedene Fristen für Bestandsanlagen und neue Anlagen vor:

Für die Registrierung von Bestandsanlagen gilt Frist bis zum 31.01.2021. Auch Anlagen, welche im Vorfeld bei der Bundesnetzagentur bereits registriert wurden, müssen erneut im Markstammdatenregister registriert werden.

Für neu in Betrieb genommene Anlagen gilt für die Registrierung eine Frist von einem Monat ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme.

Die Registrierung, von der Zahlungen nach dem EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) oder KWKG (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz) abhängig sind, muss online über die Website www.marktstammdatenregister.de  erfolgen. Relevante Fragen zur neuen Regelung werden dort ebenfalls beantwortet. Betriebe, die sich nicht rechtzeitig registrieren, begehen eine Ordnungswidrigkeit, welche mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 € geahndet werden kann.

Ihr Ansprechpartner ist Herr Simon Spath, 0681-5809-210, s.spath(at)hwk-saarland.de