Saar-Lor-Lux Umweltzentrum GmbH

Umweltpakt Emas

GEG-Pflichten und -Fristen zur Heizungsprüfung

Seit Oktober 2022 müssen Gaszentralheizungen in Nichtwohngebäuden ab 1.000 Quadratmeter beheizter Fläche hydraulisch abgeglichen werden. Technisch veraltete, ineffiziente Heizungspumpen müssen bis zum 30. September 2024 ausgetauscht werden.

Diese und weitere Pflichten zur Heizungsprüfung wurden im Gebäudeenergiegesetz (GEG) verankert und auf alle wasserführenden Heizungen ausgeweitet. Für Nichtwohngebäude gilt ab Oktober 2024 die Grenze von sechs Nutzungseinheiten – wer darüber liegt ist verpflichtet, eine Heizungsprüfung durchzuführen. Diese Pflicht entfällt nur dann, wenn eine Gebäudeautomation (automatische Steuerung, Regelung, Überwachung) mit Optimierung der Heizung installiert ist.

Vor Oktober 2009 eingebaute Heizungen müssen bis 30. September 2027 überprüft werden. Anlagen, die nach 2009 installiert wurden, müssen spätestens nach 16 Betriebsjahren überprüft werden.

Werden bei der Heizungsprüfung Mängel oder wesentliche Energieverluste festgestellt, ist die Heizung zu optimieren und auch ein hydraulischer Abgleich durchzuführen.

Nach Angaben des Zentralverbands des SHK-Handwerks dürfen die Heizungsprüfungen von Installateuren und Heizungsbauern, Ofen- und Luftheizungsbauern, Schornsteinfegern oder von in der Energieeffizienz-Expertenliste eingetragenen Energieberatern durchgeführt werden.

Unterstützung für Betriebe bei Energieeffizienzmaßnahmen

Mit der „Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz“ bietet die Handwerksorganisation ihren Handwerksbetrieben direkte Unterstützung bei allen Fragen rund um eine energieeffiziente, klimafreundliche und damit langfristig kostengünstige Betriebsweise. Um einen Überblick über die Energieverbräuche und Kosten zu erhalten, steht den Betrieben das kostenlose E-Tool zur Verfügung.

Kontakt und Ansprechpartner
Andreas Lang | Tel.: 0681-5809-208 | E-Mail: a.lang(at)hwk-saarland.de