Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 31. März 2020 die Muster der Fachunternehmerbescheinigung im Zusammenhang mit der Steuerermäßigung
für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden veröffentlicht.
Das Schreiben des BMF mit Muster und Erläuterungen finden Sie hier.
Danach sind für die Bescheinigung nach § 35c Absatz 1 Satz 7 EStG die amtlich vorgeschriebenen Muster I und II zu verwenden.
Vom Inhalt, Aufbau und von der Reihenfolge der Angaben darf nicht abgewichen werden.
Eine individuelle Gestaltung der Felder für die Bezeichnung des ausführenden Fachunternehmens und des Bauherrn sowie eine Ergänzung der Bescheinigungen um ein zusätzliches
Adressfeld sind hingegen zulässig. Die Ausstellung der Bescheinigung erfolgt für den bzw. die Eigentümer des Wohngebäudes/der Wohnung. In Fällen des Miteigentums an einem Wohngebäude/einer Wohnung bedarf es der Angabe der Miteigentumsanteile.