Saar-Lor-Lux Umweltzentrum GmbH

Umweltpakt Emas

Wichtige Neuerungen für Energieberatung im Mittelstand

Energieberatung im Mittelstand —-Gültig ab 01.12.2017

Auch im Programm Energieberatung im Mittelstand wird es Änderungen geben. Die neue Richtlinie ist ab 01.12.2017 gültig.

  • bisher: personenbezogen definierte unabhängige Energieberatung; neu: Energieberatung in neutraler/objektiver Weise
  • die wirtschaftliche Neutralität der Energieberater muss bei jedem neu gestellten Antrag erklärt werden; 
  • im gleichen Formular wird auch das Vorhandensein einer Haftpflichtversicherung bestätigt
  • die Förderung der Umsetzungsbegleitung wird abgeschafft
  • die maximale Zuschusshöhe für Unternehmen mit Energiekosten höher als 10 000 € pro Jahr wird von 8000 € auf 6000 € reduziert (Wegfall der Umsetzungsbegleitung)


Durch eine Selbstauskunft in der Energie-Effizienz-Expertenliste über die berufliche Tätigkeit (Handwerk, Versorger, Industrie, …) ist zukünftig eine bessere Orientierung für den Kunden möglich.
Die Zulassung als Berater erfolgt weiterhin über das BAFA.
Die grundsätzliche Höhe der Förderungen beibt unverändert.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des BAFA.

Ansprechpartnerin für Handwerksbetriebe im Umweltzentrum der Handwerkskammer:
Sabine Zägel
0681-5809-229
s.zaegel@hwk-saarland.de