Saar-Lor-Lux Umweltzentrum GmbH

Umweltpakt Emas

Vierter Förderaufruf zur Nachrüstung von Dieselfahrzeugen zur Stickstoffdioxidreduzierung

Für die beiden Förderprogramme zur Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit Katalysatoren zur Stickstoffdioxidreduzierung können mit Wirkung zum 12. Oktober 2020 wieder Fördermittel beantragt werden. Die Programme beziehen sich auf die Nachrüstung von leichten Handwerker- und Lieferfahrzeugen („LHLF“ 2,8 bis zu 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht, zGG) und von schweren Handwerker- und Lieferfahrzeugen („SHLF“ 3,5 bis zu 7,5 Tonnen zGG) – Anträge sind bis 31. März 2021 möglich.

Seit November 2019 liegen die maximalen Fördersummen für LHLF bei 3.600 Euro der System- und Einbaukosten und für SHLF bei 4.800 Euro. In allen Gewichtsbereichen gilt eine maximale Förderquote von 80 %.

Die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen ist weiterhin für die Förderabwicklung zuständig. Konkrete Informationen sind erhältlich über eine Hotline (Tel. 0 49 41/6 02-7 88), eine Service-E-Mail ( Diesel-HWNR(at)bav.bund.de  ) sowie auf den entsprechenden BAV Webseiten:

Seiten der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen zu den beiden Förderprogrammen: Link
Förderrichtlinien für Fahrzeuge 2,8 bis 3,5 Tonnen: Link
Förderrichtlinien für Fahrzeuge 3,5 bis 7,5 Tonnen: Link
Liste der von NO2-Grenzwertüberschreitungen betroffenen Kommunen: Link

Weitere Informationen zum Thema Mobilität und Förderung erhalten Sie über das Saar-Lor-Lux Umweltzentrum der Handwerkskammer auch im Rahmen der Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz (MIE). Die MIE unterstützt Betriebe dabei, Energieeinsparpotenziale zu identifizieren und die Energieeffizienz zu verbessern.Ihr Ansprechpartner ist Herr Marcel Quinten, 0681-5809-264, m.quinten(at)hwk-saarland.de