Saar-Lor-Lux Umweltzentrum GmbH

Umweltpakt Emas

Verbesserte Mobilitätsförderung im Handwerk

Erhöhung des Umweltbonus / Neuer Förderaufruf Diesel-Nachrüstung

Umweltbonus:

Zum 19. Februar 2020 ist der neue Umweltbonus für Elektromobile in Kraft getreten: Die neue Umweltbonusregelung sieht erhöhte Fördersätze vor und ist bis Ende 2025 befristet. Der bisherige Bonus für batterieelektrische Fahrzeuge (BEV) wird von 4.000 auf 6.000 Euro erhöht und Plug-In-Hybride (PHEV) erhalten nun einen Zuschuss von 4.500 Euro (statt bisher 3.000 Euro). Bei einem Nettolistenpreis von über 40.000 und bis zu 65.000 Euro erhalten BEV mit 5.000 Euro und PHEV mit 3.750 Euro eine reduzierte Prämie. Brennstoffzellenfahrzeuge werden mit den gleichen Fördersätzen wie batterieelektrische Fahrzeuge (BEV) gefördert. Der Bonus wird zur Hälfte vom Bund und den teilnehmenden Kfz-Herstellern getragen.

Erstmals kann der Umweltbonus auch für gebrauchte E-Fahrzeuge beantragt werden, wenn sie nicht älter als 12 Monate sind und eine bisherige Laufleistung bis max. 15.000 Kilometer aufweisen. Gebrauchte BEV erhalten 5.000 Euro, gebrauchte Plug-In-Hybride 3.750 Euro. Im Falle der Zweitzulassung darf das Fahrzeug vorher nachweislich noch nicht durch den Umweltbonus oder eine vergleichbare staatliche Förderung in einem anderen EU-Staat gefördert worden sein.

Antragsberechtigt sind – wie bisher – sowohl private wie gewerbliche Fahrzeughalter sowie Stiftungen und Körperschaften. Das Antragsverfahren wurde so vereinfacht, dass der Antragsteller nur einmal mit dem BAFA Kontakt aufnehmen muss. Altanträge werden automatisch geprüft, ob sie die neuen Förderbedingungen erfüllen. Sollte das zutreffen, erhält der Antragsteller den entsprechend höheren Förderbetrag. Alle förderfähigen Fahrzeuge von teilnehmenden Herstellerkonzernen sind in einer Liste bei der BAFA einsehbar.

Detaillierte Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier:

https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Elektromobilitaet/Foerderprogramm_im_Ueberblick/foerderprogramm_im_ueberblick.html 

Diesel-Nachrüstung:

Für die beiden Förderprogramme zur Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit Katalysatoren zur Stickstoffdioxidreduzierung wurde mit Wirkung zum 1. März 2020, ein „dritter Förderaufruf“ im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Aufrufe beziehen sich auf die Nachrüstung von leichten Handwerker- und Lieferfahrzeugen („LHLF“ 2,8 bis zu 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht, zGG) und von schweren Handwerker- und Lieferfahrzeugen („SHLF“ 3,5 bis zu 7,5 Tonnen zGG) – sie gelten bis 30. Oktober 2020.

Seit November 2019 liegen die maximalen Fördersummen für LHLF bei 3.600 Euro der System- und Einbaukosten und für SHLF bei 4.800 Euro. Weiterhin gilt zusätzlich in allen Gewichtsbereichen eine maximale Förderquote von 80 %. E

Für die Förderabwicklung bleibt die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen zuständig.  Konkrete Informationen sind erhältlich über eine Hotline (Tel. 0 49 41/6 02-7 88), eine Service-E-Mail ( Diesel-HWNR(at)bav.bund.de  ) sowie auf der entsprechenden BAV Webseite:

https://www.bav.bund.de/DE/4_Foerderprogramme/91_2_Nachruestung_Handwerker_und_Lieferfahrzeuge/01_leicht/Nachruestung_Handwerker_Lieferfahrzeuge_leicht_node.html;jsessionid=507CDE49D6521738888147BDDD7FB736.live21304 

Weitere Informationen zum Thema Mobilität und Förderung erhalten Sie über das Saar-Lor-Lux Umweltzentrum der Handwerkskammer auch im Rahmen der Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz (MIE). Die MIE unterstützt Betriebe dabei, Energieeinsparpotenziale zu identifizieren und die Energieeffizienz zu verbessern. Ziel ist es, den deutschen Mittelstand bei der Umsetzung der Energiewende zu unterstützen. Ihr Ansprechpartner ist Herr Marcel Quinten, 0681-5809-264, m.quinten@hwk-saarland.de.