Saar-Lor-Lux Umweltzentrum GmbH

Umweltpakt Emas

Steuerliche Anrechnung der energetischen Sanierung: Neue Musterbescheinigungen

Steuerliche Anrechnung der energetischen Sanierung: Neue Musterbescheinigungen
Für die energetische Sanierung des Eigenheims können Privatkunden vom Staat finanzielle Unterstützung erhalten. Wer nicht den Weg über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gehen möchte, hat auch die Möglichkeit, über die Steuererklärung eine Steueranrechnung nach § 35c EStG in Höhe von 20 Prozent der Ausgaben (max. 40.000 Euro) zu erhalten.

Voraussetzung für eine solche Steueranrechnung durch das Finanzamt ist eine nach amtlichem Muster erstellte Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens. Mittels dieser Bescheinigung ist zu bestätigen, dass die Voraussetzungen des § 35c Abs. 1 Satz 1 bis 3 EStG sowie die Anforderungen nach der Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden nach § 35c EStG erfüllt sind.

In einem aktuellen Schreiben hat das Bundesfinanzministerium nun zwei neue Musterbescheinigungen veröffentlicht, die von den ausführenden Fachunternehmen zu verwenden sind; die ursprünglichen Bescheinigungen (Stand 31. März 2020) sind somit veraltet und sollten nicht mehr verwendet werden.

Info-Links:

Webseite Bundesministerium der Finanzen – Steuerermäßigung
BMF Infoschreiben zur Steuerermäßigung (15.10.2021)
Musterbescheinigungen Fachunternehmen

Unterstützung für Betriebe bei Energieeffizienzmaßnahmen und deren Förderung
Mit der „Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz“ bietet die Handwerksorganisation Handwerksbetrieben bei allen Fragen rund um eine energieeffiziente, klimafreundliche und damit langfristig kostengünstige Betriebsweise sowie zu begleitenden Fördermaßnahmen direkte Unterstützung. Ihr Ansprechpartner am Saar-Lor-Lux Umweltzentrum: Marcel Quinten, Tel.: 0681-5809-264, E-Mail: m.quinten(at)hwk-saarland.de