Saar-Lor-Lux Umweltzentrum GmbH

Umweltpakt Emas

Smart Meter werden Pflicht

Für Energiekunden mit einem Strom-Jahresverbrauch von über 6.000 Kilowattstunden wird der Einbau eines Smart Meters verpflichtend. Seit dem 24. Februar 2020 müssen Messstellenbetreiber (i. d. R. Energieversorger) dafür sorgen, dass bei diesen Kunden alte Messtechnik gegen die „intelligenten“ Stromzähler ausgetauscht wird. Betroffen von der gesetzlichen Regelung sind außerdem Inhaber von Stromerzeugern (z.B. Photovoltaikanlagen) mit einer Nennleistung von mehr als 7 Kilowatt und Energiekunden mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (z.B. Wärmepumpen, Nachtspeicherheizungen). Smart Meter bieten den Vorteil, dass sie neben einem digitalen Stromzähler auch ein Kommunikationsmodul enthalten, das die Daten automatisch an den Versorger überträgt. Dies wird auf Grund der zunehmenden Stromerzeugung mit Hilfe Erneuerbarer Energien notwendig für die Steuerung der Netzauslastung.

Weitere Informationen z.B. im handwerksblatt.de:

https://www.handwerksblatt.de/unternehmensfuhrung/intelligente-stromzaehler-werden-pflicht 

Weitere Informationen zum Thema Energie- bzw. Energieeffizienz erhalten Sie über das Saar-Lor-Lux Umweltzentrum der Handwerkskammer auch im Rahmen der Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz (MIE). Die MIE unterstützt Betriebe dabei, Energieeinsparpotenziale zu identifizieren und die Energieeffizienz zu verbessern. Ziel ist es, den deutschen Mittelstand bei der Umsetzung der Energiewende zu unterstützen. Ihr Ansprechpartner ist Herr Marcel Quinten, 0681-5809-264, m.quinten@hwk-saarland.de.