Saar-Lor-Lux Umweltzentrum GmbH

Umweltpakt Emas

Neues Verpackungsgesetz in Kraft

Ab dem 1.1.2019 müssen sich auch Handwerksbetriebe, die verpackte Waren an private Endverbraucher und vergleichbare Kunden, wie z.B. Gaststätten oder Hotels, weitergeben, bei der neuen Zentralstelle für Verpackungen (LUCID) persönlich registrieren. Eine Registrierung ist nicht notwendig, sofern verpackte Waren an andere gewerbliche Kunden (ohne Endverbrauchercharakter) weitergeben werden. Leider enthält das Gesetz keine Bagatellgrenzen oder Kleinstmengen.

Ausnahmen gelten unter anderem für sogenannte „Serviceverpackungen“, wie sie z.B. in Bäckereien anfallen (hier: vom Hersteller lizenzierte Brötchentüten, Coffe-to-go Becher). Mehrwegverpackungen und pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen sind ebenfalls nicht betroffen.

Bei der Weitergabe von Verpackungen ohne LUCID-Registrierung bzw. ohne Beteiligung an einem dualen System drohen empfindliche Bußgelder.

Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass nur lizensierte Verpackungen an Endverbraucher oder vergleichbare Kunden abgegeben werden. Dies gilt auch für den Online-Handel.

Das Saar-Lor-Lux Umweltzentrum veröffentlich hier die wichtigsten Links zum Verpackungsregister und zu Praxisbeispielen:

1. Bin ich als Betrieb betroffen?

ZDH: Fragen und Antworten zum neuen Verpackungsgesetz

ZDH: Infoflyer – Das neue Verpackungsgesetz

2. Wo finde ich Praxisbeispiele?

ZDH: Praxisbeispiele für Handwerksbetriebe

3. Wie registriere ich mich?

Verpackungsregister der „Stiftung Zentrale Dienste“

4. Allgemeine Informationen und weiterführende Links:

ZDH: Allgemeine Informationen + Links

 

Ansprechpartner: Hr. Spath (0681 5809 210) oder Dr. Hirsch (0681 5809 209)