Das EnEfG sieht Energie- und Klimaschutzpflichten für Unternehmen und „öffentliche Stellen“ vor. Bislang fehlen genaue Definitionen der Begriffe „öffentliche Stelle“ sowie „Unternehmen“. Dennoch möchte der ZDH frühzeitig dahingehend sensibilisieren, dass nach ZDH-Lesart Handwerkskammern, Innungen und Kreishandwerkerschaften von den Anforderungen grundsätzlich erfasst sein könnten.
Um diese Thematik zu diskutieren, lädt der ZDH am 13. Juni 2024 von 10 – 11:30 Uhr zu einer Online-Informationsveranstaltung zu den gesetzlichen Anforderungen des EnEfG für Handwerksorganisationen ein.
Der Energieexperte Dr. Julian Schwark wird diese und weitere Fragen beantworten: Welche gesetzlichen Anforderungen könnten für Handwerksorganisationen gelten? Was ist zu beachten und wie können Sie Ihre Organisation bereits frühzeitig vorbereiten?
Bei Interesse melden Sie sich bitte bis spätestens 11. Juni 2024 unter Anmeldung (zdh.de) zur Informationsveranstaltung an.
Bei weiteren Fragen steht im ZDH Michaela Steinhauser unter steinhauser(at)zdh.de gerne zur Verfügung.