Saar-Lor-Lux Umweltzentrum GmbH

Umweltpakt Emas

Hardware-Nachrüstung von Diesel-Transportern wird seit Jahresbeginn gefördert

Für die bereits im vergangenen Jahr angekündigte Förderung zur Hardware-Nachrüstung von dieselbetriebenen Handwerker- und Lieferfahrzeugen stellt der Bund zum Jahresbeginn 333 Millionen Euro bereit. Antragsberechtigt im zugehörigen, bis 2020 befristeten Förderprogramm, sind Handwerker aus 65 besonders belasteten Städten und den angrenzenden Landkreisen. Kriterium für Betriebe aus dem Umland ist, dass sie einen nennenswerten Teil ihrer Aufträge beziehungsweise Umsätze (25 Prozent oder mehr) in jenen Städten verrichten. Eine Liste der betroffenen Städte findet sich im Anhang der zugehörigen Förderrichtlinie, welche über die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) erhältlich ist. Diese ist für die Abwicklung des Programms zuständig und stellt die Förderrichtlinie und benötigte Formulare sowie relevante Informationen zur Antragstellung über die eigene Homepage zur Verfügung (Link weiter unten).

Die maximale Förderhöhe unterscheidet sich nach zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeuge:

Einen Höchstbetrag von 3.800 Euro pro Fahrzeug erhalten Betriebe für leichte Fahrzeuge zur Güterbeförderung von 2,8 bis 3,5 Tonnen der Schadstoffklassen Euro 3 bis 6 bei Antragstellung bis 31. Mai 2019; danach reduziert sich der Betrag auf 3.000 Euro.
Maximal 5.000 Euro pro Fahrzeug beträgt der Zuschuss für schwere Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 bis 7,5 Tonnen der Schadstoffklassen Euro I bis V und EEV. Auch hier sollte die Antragstellung bis zum 31. Mai 2019 erfolgen, denn ab dem 1. Juni 2019 verringert sich dieser Betrag auf 4.000 Euro.
Gefördert wird der Einbau von Abgasnachbehandlungssystemen zur Reduzierung der Stickoxidemissionen, etwa SCR-Katalysatoren. Die Katalysatoren müssen über eine Genehmigung des Kraftfahrtbundesamtes verfügen. Die Handwerkskammer weist darauf hin, dass genau dies zurzeit problematisch ist. Noch gibt es keine Nachrüstsysteme mit allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE) für Transporter. Die ABE kann zwar nachgereicht werden. Die Angabe der konkreten Kosten bei Antragseinreichung wird dadurch aber schwierig.

Das Saar-Lor-Lux Umweltzentrum unterstützt Handwerksunternehmen bei der Beantragung von Fördermitteln. Im Rahmen des Projektes Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz (MIE) erhalten sie u.a. Informationen zu verschiedenen Förderprogrammen und Informationsmaterial zur betrieblichen Mobilität.

Ihr Ansprechpartner ist Herr Marcel Quinten, 0681-5809-264, m.quinten(at)hwk-saarland.de