Saar-Lor-Lux Umweltzentrum GmbH

Umweltpakt Emas

Handwerker können auch betroffen sein!

Ab dem 1. Juli 2022 besteht für Hersteller von Verpackungen die Verpflichtung zur Registrierung im Verpackungsregister LUCID bei der Stiftung Zentrale Stelle.

Ab dem 1. Juli 2022 besteht für Hersteller von Verpackungen die Verpflichtung zur Registrierung im Verpackungsregister LUCID bei der Stiftung Zentrale Stelle. Die Registrierungspflicht, die bisher nur

für sog. Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen gilt, also von mit Ware befüllten Verpackungen, die typischerweise bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen, wurde auf sämtliche Hersteller und Inverkehrbringer von verpackten Waren ausgeweitet. Im Einzelnen:

  • Transportverpackungen
  • Verkaufs- und Umverpackungen im gewerblichen Bereich, incl. Serviceverpackungen
  • Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter
  • Mehrwegverpackungen (gem. Auflistung im Register).

Der ZDH stellt weitere Informationen unter folgendem Link zur Verfügung:

https://www.zdh.de/ueber-uns/fachbereich-wirtschaft-energie-umwelt/umweltpolitik/das-verpackungsgesetz/