Saar-Lor-Lux Umweltzentrum GmbH

Umweltpakt Emas

Geld verdienen mit Elektrofahrzeugen: Die THG-Quote (mit Info-Veranstaltung)

Seit Anfang des Jahres können Besitzer/Innen von Elektroautos bis zu 350 Euro, von E-Transportern bis zu 500 Euro „verdienen“. Das Geld kommt vor allem von Mineralölkonzernen. Diese sind gesetzlich dazu verpflichtet, den CO2-Austoß ihrer Produkte kontinuierlich zu senken, um die deutschen Emissionsziele im Verkehrssektor zu erreichen. Da beigemischte Biokraftstoffe längst nicht mehr ausreichen, um die Vorgaben zu erfüllen, kaufen sich die Konzerne „Verschmutzungsrechte“ für ihre fossilen Kraftstoffe.

Die Grundlage dieses Zertifikatehandels bildet die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote). Sie ermöglicht seit diesem Jahr, von Elektrofahrzeugen vermiedene CO2-Emissionen an Konzerne zu verkaufen. Weil die eingesparten Emissionen privater und gewerblicher Halter zu gering sind, um direkt mit ihnen handeln zu können, ermöglicht der Gesetzgeber das sogenannte "Pooling". Das bedeutet, dass Vermittler die THG-Quoten sammeln, sie beim Umweltbundesamt (UBA) zertifizieren lassen und dann an die Mineralölkonzerne verkaufen.

Die Dienstleister für die Abwicklung des Quotenhandels können sich Fahrzeughalter/Innen selbst aussuchen. Die Einreichungsfrist beim UBA ist immer der 28. Februar des Folgejahres. Für die erste Meldung bei einem Dienstleister könnten sich Antragsteller also bis Ende des Jahres Zeit lassen. Vor Vertragsabschluss sollten aber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Dienstleister genauer angeschaut und verglichen werden. So werden zum Beispiel fixe oder flexible Beträge angeboten, da die Höhe der Erlöse im Quotenhandel Marktschwankungen unterliegt. In einigen Verträgen fehlt sogar eine Auszahlungsgarantie der Vergütung. Wieder andere Anbieter spenden einen Teil für den Ausbau der Erneuerbaren Energien. Eine erste Orientierung bieten Vergleichplattformen, wie die vom ADAC (siehe hier) oder den Energie Experten (siehe hier).

Die THG-Quote muss jedes Jahr neu beantragt werden. Einnahmen für Firmenwagen sind komplett zu versteuern, da sie als Betriebseinnahmen gelten. Hybridfahrzeuge dürfen nicht am Quotenhandel teilnehmen.

 

Online-Informationsveranstaltung

Die Kollegen der Handwerkskammer Hamburg stellen Eckpunkte der Nutzungsmöglichkeiten des Quotenhandels vor und beantworten Ihre Fragen am Dienstag, dem 29. März um 16.00 bis max. 17.00 Uhr im Rahmen einer kostenfreien Online-Veranstaltung.

Eine Anmeldung ist möglich unter https://www.netigate.se/a/s.aspx?s=633613X140995096X44497  

 

Unterstützung für Betriebe bei Energieeffizienzmaßnahmen, E-Mobilität und Förderung

Mit der „Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz (MIE)“ bietet die Handwerksorganisation Handwerksbetrieben bei allen Fragen rund um eine energieeffiziente, klimafreundliche und damit langfristig kostengünstige Betriebsweise sowie zu begleitenden Fördermaßnahmen direkte Unterstützung. Ihr Ansprechpartner am Saar-Lor-Lux Umweltzentrum: Marcel Quinten, Tel.: 0681-5809-264, E-Mail: m.quinten(at)hwk-saarland.de