Saar-Lor-Lux Umweltzentrum GmbH

Umweltpakt Emas

Frist für Anträge auf Stromsteuerentlastung

Im Rahmen des Haushaltsfinanzierungsgesetzes 2024 hat der Gesetzgeber für die Kalenderjahre 2024 und 2025 eine Ausweitung der Steuerentlastung für Betriebe des produzierenden Gewerbes gemäß § 9b StromStG beschlossen. Einige Betriebe des produzierenden Gewerbes im Handwerk können erstmals einen Antrag auf Steuerentlastung stellen. Während für die Kalenderjahre bis 2023 ein Stromverbrauch von mindestens 48.700 kWh erforderlich war, um den Sockelwert von 250 Euro zu übersteigen, reicht für die Kalenderjahre 2024 und 2025 ein Verbrauch von mehr als 12.500 kWh aus, um von der Steuerentlastung zu profitieren.

Die Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz stellt den Betrieben innerhalb des kostenfreien E-Tools ein Stromsteuermodul zur Unterstützung bereit. Dieses ermöglicht eine erste Prüfung der Antragsvoraussetzungen und der Höhe des Entlastungsbetrags. Ferner erleichtern Links zu den erforderlichen Formularen und zur Antragstellung die Umsetzung in der Praxis.

 

Unterstützung für Betriebe bei Energieeffizienzmaßnahmen

Mit der „Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz“ bietet die Handwerksorganisation ihren Handwerksbetrieben direkte Unterstützung bei allen Fragen rund um eine energieeffiziente, klimafreundliche und damit langfristig kostengünstige Betriebsweise. Um einen Überblick über die Energieverbräuche und Kosten zu erhalten, steht den Betrieben das kostenlose E-Tool zur Verfügung.  

Kontakt und Ansprechpartner

Roland Böcker | Tel.: 0681-5809-210 | E-Mail: r.boecker(at)hwk-saarland.de