Saar-Lor-Lux Umweltzentrum GmbH

Umweltpakt Emas

Förderung von Nutzfahrzeugen und Ladeinfrastruktur im Gewerbe zeitnah beantragen

Für die drei folgenden - zurzeit noch aktiven - Mobilitäts-Förderprogramme, empfehlen wir die zeitnahe Beantragung von Fördermitteln.

Für die drei folgenden - zurzeit noch aktiven - Mobilitäts-Förderprogramme, empfehlen wir die zeitnahe Beantragung von Fördermitteln:


1. Förderung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge (KfW):

Das aktuelle KfW-Förderprogramm zum Aufbau von Ladeinfrastruktur in Unternehmen läuft voraussichtlich nur noch bis Dezember 2022 und ist stark nachgefragt. Betriebe, die aktuell die Installation von Ladepunkten auf dem Firmengelände planen, sollten zeitnah einen Förderantrag stellen. Das Förderprogram KfW 441 im Überblick:

  • Förderung als Zuschuss in Höhe von 900 € pro Ladepunkt
  • Gefördert werden Kauf und Installation von Ladestationen bis 22 kW Ladeleistung und Energiemanagement-System zur Steuerung der Ladestation
  • Nach Bewilligung muss die Ladestation innerhalb von 18 Monaten installiert werden
  • Ladestationen werden nur gefördert, wenn sie in der Liste der föderfähigen Geräte aufgeführt sind (Link siehe unten)
  • Antragstellung muss vor Installation erfolgen
     

Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Strom aus erneuerbaren Quellen stammt – entweder aus der eigenen Photovoltaik-Anlage oder über einen Grünstrom-Liefervertrag. Der Nachweis für den Eigenverbrauch von Sonnenstrom erfolgt über eine formlose Eigenerklärung und über eine Bilanzrechnung aus der hervorgeht, dass über das Jahr ausreichend Energie am Standort zum Laden der Fahrzeuge produziert wird.

Ein optionales Energiemanagement-System verbessert die Nutzung des erzeugten Sonnenstroms. Bei der Auswahl des Energiemanagement ist zu prüfen, ob der vorhandene Solar-Wechselrichter auch mit der neuen Ladestation kompatibel ist.

Weitere Informationen der KfW: Ladestationen für Elektrofahrzeuge - Unternehmen


2. Umweltbonus für Elektrofahrzeuge (BAFA):
Momentan wird diskutiert, die aktuelle Förderung ab Anfang 2023 anzupassen. Sie wird sich vermutlich verschlechtern. In Anbetracht der langen Lieferzeiten für Elektrofahrzeuge sollten interessierte Handwerksbetriebe hier ebenfalls zeitnah aktiv werden, da der Umweltbonus erst beantragt werden kann, wenn das Fahrzeug auf den Antragsteller zugelassen ist.

Weitere Informationen unter https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Elektromobilitaet/elektromobilitaet_node.html
 

3. Klimafreundliche Nutzfahrzeuge (BMDV):
Seit dem 29.06.2022 fördert das Bundesministerium für Digitales und Verkehr in einem zweiten Förderaufruf die Beschaffung von Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben und die dazugehörige Tank- und Ladeinfrastruktur. Die Antragstellung erfolgt elektronisch und ist bis zum 24.08.2022 möglich - damit wurde die ursprünglich am 10.08.2022 ablaufende Frist nun um weitere zwei Wochen verlängert.

Alle Informationen rund um Förderrichtlinie und Förderaufruf unter www.klimafreundliche-nutzfahrzeuge.de.

 

Direkte Unterstützung bei allen Fragen rund um eine energieeffiziente, klimafreundliche und damit langfristig kostengünstige Betriebsweise sowie Mobilität, bietet die Handwerksorganisation ihren Betrieben mit der „Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz“. Um einen Überblick über die Energieverbräuche und Kosten zu erhalten, steht den Betrieben das kostenlose E-Tool zur Verfügung. Wer Interesse an einer orientierenden Beratung im eigenen Betrieb hat, sollte sich an das Umweltzentrum der Handwerkskammer wenden und eine Vor-Ort-Termin vereinbaren. Ihr Ansprechpartner am Saar-Lor-Lux Umweltzentrum ist Marcel Quinten (Tel.: 0681-5809-264, E-Mail: m.quinten(at)hwk-saarland.de).