Saar-Lor-Lux Umweltzentrum GmbH

Umweltpakt Emas

Förderung von Elektro-PKW, Elektro-Leichtfahrzeugen und notwendiger Ladepunkte

Bis zum 31.03.2021 können Handwerksbetriebe für Elektro-PKW mit max. 8 Sitzplätzen ohne Fahrersitz, Leichtfahrzeuge und Sonderfahrzeuge beim Bundesverkehrsministerium einen Antrag auf Förderung stellen. Gefördert werden ausschließlich Neufahrzeuge und die für den Betrieb der beantragten Fahrzeuge notwendige Ladeinfrastruktur mit einem Zuschuss von bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten. Eine Kumulierung mit dem Umweltbonus – 9.000 Euro über das BAFA – ist zulässig.

Die Förderung erfolgt als Investitionszuschuss, der sich auf Grundlage der jeweiligen Investitionsmehrausgaben berechnet. Diese werden aus der Differenz der Ausgaben für ein Fahrzeug mit Elektroantrieb und einem Referenzfahrzeug mit konventionellem Antrieb ermittelt – Berechnungsgrundlage ist ein vorgegebenes Excel-Tool.

Wichtig: Geförderte Fahrzeuge müssen zu mindestens 60 % mit erneuerbarer Energie betrieben werden. Anträge bei denen das Laden zu 100 % aus erneuerbaren Energien vorgesehen ist, werden bevorzugt bewilligt.

Der Projektträger Jülich beantwortet Fragen zur Antragstellung telefonisch von Montag bis Freitag, 10–15 Uhr unter 030 20199-3500 sowie per E-Mail unter ptj-evi2-emob(at)fz-juelich.de .

Am 18. Februar findet zudem von 14:00 bis 15:00 Uhr ein kostenfreies Online-Seminar zu den Inhalten des neuen Förderaufrufs statt. Eine Anmeldung ist bei der NOW GmbH möglich.

Im Rahmen der Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz unterstützen die Berater des Saar-Lor-Lux Umweltzentrums bei Mobilitätsfragen, der Identifizierung von Energieeinsparpotenzialen und der Optimierung der betrieblichen Energieeffizienz. Ihr Ansprechpartner: Marcel Quinten, Tel.: 0681-5809-264, E-Mail: m.quinten(at)hwk-saarland.de 

Weitere Informationen zum Förderprogramm