Saar-Lor-Lux Umweltzentrum GmbH

Umweltpakt Emas

Fachgerechte Entsorgung von Boilern und Warmwasserspeichern

Im Rahmen von Sanierungsarbeiten an Gebäuden fallen häufig Boiler und Warmwasserspeicher an, die nach einem fachgerechten Ausbau unbedingt auch sachgerecht zu entsorgen sind. Die genannten Geräte werden nach dem ElektroG (Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten) in die Sammelgruppe der „Wärmeüberträger“ eingeteilt und dürfen somit ausschließlich über geeignete Recyclinganlagen entsorgt werden. Da viele der zu entsorgenden Boiler und Warmwasserspeicher noch hoch-schädliche Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) oder andere klimaschädliche Stoffe enthalten, ist eine Vorbehandlung notwendig, in der die genannten Schadstoffe sachgerecht zurückgewonnen werden. FCKW wurden bis Mitte der neunziger Jahre als Treibmittel genutzt. Werden diese nicht sachgerecht entsorgt, z.B. über Metallverwertungsanlagen ohne Treibmittelrückgewinnung, können dabei nicht unerhebliche Mengen an Treibhausgasemissionen freigesetzt werden. FCKW sind neben ihrer ozonschädigenden Wirkung bis zu 10.000-mal klimaschädlicher als CO2.

Im Rahmen des ElektroG gibt es für Elektrogeräte, wie z.B. die hier genannten Boiler und Warmwasserspeicher, eine Rücknahmeverpflichtung durch Hersteller und Vertreiber (u.a. Handwerksbetriebe). Sofern es sich nicht um Elektrokleingeräte handelt, gilt die Rücknahme für Vertreiber nur, wenn ein vergleichbares Gerät gekauft wird. Kleinere Betriebe mit einer Verkaufsfläche von weniger als 400 m² sind von der Rücknahmepflicht grundsätzlich ausgenommen. Unabhängig davon werden die Betriebe des Elektrohandwerks in der Praxis aus Kulanz Geräte auch ohne eine Verpflichtung zurücknehmen (freiwillige Rücknahme). Wichtig ist, dass auch bei einer freiwilligen Rücknahme die Anzeige- und Meldepflichten des ElektroG einzuhalten sind. Die zurückgenommenen Geräte müssen an einer zugelassenen Sammelstelle abgegeben werden. Geräte aus Privathaushalten dürfen dabei auch von Handwerksbetrieben an den regionalen Wertstoffhöfen abgegeben werden.

Rückfragen zum Thema oder anderen abfallrechtlichen Themen beantwortet:
Lisa Husermann | Tel.: 0681-5809-176 | E-Mail: l.husermann(at)hwk-saarland.de