Saar-Lor-Lux Umweltzentrum GmbH

Umweltpakt Emas

Energiespar-Verordnung: Kurzfristige Maßnahmen bis Mitte April verlängert

Am 24.08.2022 hatte das Bundeskabinett zwei Energiesicherungsverordnungen beschlossen und darin kurz- und mittelfristige Maßnahmen zur Energieeinsparung festgelegt. Die Verordnungen sollen einen Beitrag zur sicheren Energieversorgung – insbesondere Gas – leisten.

Die kurzfristigen Maßnahmen sollten vom 01.09.2022 bis zum 28.02.2023 gelten. Diese, auch für Handwerksbetriebe relevanten Maßnahmen, wurden jetzt bis 15. April 2023 verlängert!

Es gilt entsprechend weiterhin, insbesondere folgende Aspekte zu beachten:

  • Das dauerhafte Offenhalten von Ladentüren und Eingangssystemen in Geschäftsräumen des Einzelhandels ist untersagt.
  • Der Betrieb beleuchteter oder lichtemittierender Werbeanlagen ist nachts von 22 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages untersagt.
  • Die Beleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern von außen mit Ausnahme von Sicherheits- und Notbeleuchtung ist untersagt.
  • Für Arbeitsräume werden die Mindesttemperaturen nach Arbeitsstättenrichtlinie angepasst:
    • für körperlich leichte und überwiegend sitzende Tätigkeit 19°C,
    • für körperlich leichte Tätigkeit überwiegend im Stehen oder Gehen 18°
    • für mittelschwere und überwiegend sitzende Tätigkeit 18°C,
    • für mittelschwere Tätigkeit überwiegend im Stehen oder Gehen 16°C oder
    • für körperlich schwere Tätigkeit 12°C.

 

Weiter detaillierte Informationen des BMWK finden Sie auf den Seiten des BMWK.

 

Unterstützung für Betriebe bei Energieeffizienzmaßnahmen

Direkte Unterstützung bei allen Fragen rund um eine energieeffiziente, klimafreundliche und damit langfristig kostengünstige Betriebsweise sowie Mobilität, bietet die Handwerksorganisation ihren Betrieben mit der „Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz“. Um einen Überblick über die Energieverbräuche und Kosten zu erhalten, steht den Betrieben das kostenlose E-Tool zur Verfügung. Wer Interesse an einer orientierenden Beratung im eigenen Betrieb hat, sollte sich an das Umweltzentrum der Handwerkskammer wenden und eine Vor-Ort-Termin vereinbaren. Ihr Ansprechpartner am Saar-Lor-Lux Umweltzentrum ist Marcel Quinten (Tel.: 0681-5809-264, E-Mail: m.quinten(at)hwk-saarland.de).