Saar-Lor-Lux Umweltzentrum GmbH

Umweltpakt Emas

Dezemberhilfe für Gas- und Fernwärme – Meldefrist endet im Dezember 2022

Mit der Dezember-Soforthilfe werden Handwerksbetrieben einmalig Kosten für Gas und Fernwärme vom Staat erstattet. Die meisten Betriebe erhalten die Dezember-Soforthilfen automatisch. Einige müssen hierfür jedoch ihren Energieversorger aktiv ansprechen und ihm mitteilen, dass sie anspruchsberechtigt sind. Diese Frist endet am 31. Dezember 2022.

Alle Betriebe, die bis zu 1,5 Millionen Kilowattstunden im Jahr verbrauchen und über eine "registrierende Leistungsmessung" (RLM) abgerechnet werden, müssen ihrem Lieferanten in Textform mitteilen, dass sie die Voraussetzungen zur Einmalentlastung im Dezember 2022 nach dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) erfüllen. Die Meldepflicht betrifft in der Regel Betriebe mit einem Jahresverbrauch unter 1,5 Millionen Kilowattstunden bei einer Ausspeiseleistung von über 500 kW. Rechtsgrundlage ist § 2 Absatz 1 letzter Satz des EWSG.

Achtung, wer diese Frist verstreichen lässt, hat keinen Rechtsanspruch auf eine Erstattung!

Weitere Informationen --> Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/ewsg/BJNR205100022.html

 

Unterstützung für Betriebe bei Energieeffizienzmaßnahmen, E-Mobilität und Förderung

Mit der Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz bietet die Handwerksorganisation Handwerksbetrieben bei allen Fragen rund um eine energieeffiziente, klimafreundliche und damit langfristig kostengünstige Betriebsweise sowie zu begleitenden Fördermaßnahmen direkte Unterstützung. Ihr Ansprechpartner am Saar-Lor-Lux Umweltzentrum: Marcel Quinten, Tel.: 0681-5809-264, E-Mail: m.quinten(at)hwk-saarland.de