Saar-Lor-Lux Umweltzentrum GmbH

Umweltpakt Emas

Das neue Gebäudeenergiegesetz GEG – die wichtigsten Regelungen für Heizungsanlagen

Der Bundestag hat das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschiedet. Mit ihm soll das erneuerbare Heizen im Gebäudebereich vorangetrieben werden, um schrittweise eine klimafreundliche Wärmeversorgung umzusetzen. Spätestens 2045 wird die Nutzung von fossilen Energieträgern im Gebäudebereich beendet. Dann müssen alle Heizungen vollständig mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. Das Gesetz gilt ab 1.1.2024.

Die wichtigsten Regelungen für Betriebe im Überblick:

  • Im ersten Schritt sollen nur neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden, die in Gebäuden in Neubaugebieten installiert werden. Alle anderen können warten, was die jeweilige kommunale Wärmeplanung vorgeben wird.
  • Bestehende Öl- oder Gas-Heizungen können weiter betrieben und repariert werden.
  • Bis Mitte 2026 sollen Großstädte ab 100.000 Einwohnern Ihre Wärmeplanungen vorlegen und ab Mitte 2028 auch kleinere Gemeinden. Aus diesen Plänen geht dann hervor, wo die Kommune einen Anschluss an ein Fernwärmenetz oder ein wasserstofffähiges Gasnetz in Aussicht stellt.
  • Immobilienbesitzer deren Gebäude ausserhalb dieser Bereiche liegen oder kein Interesse an einem Anschluss haben, müssen dann eine klimafreundliche Heizung einbauen. Dies können unterschiedlich Anlagen sein, wie zum Beispiel Wärmepumpen, Holzheizungen oder wasserstofffähige Gasheizungen, die dann zukünftig aber auch tatsächlich an ein Wasserstoff-Gasnetz angeschlossen werden müssen.
  • Für diese Regelung gibt es Ausnahmen und Übergangsfristen. Eigentümer, bei denen eine unbillige Härte vorliegt, sind von der Umsetzungspflicht ausgenommen. Wenn beispielsweise die erwarteten Investitionskosten in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert der Immobilie stehen oder besondere persönliche Umstände keinen Heizungstausch zulassen.
  • Solange noch keine Wärmeplanung vorliegt und die Heizung irreparabel kaputt geht, können für eine Übergangsfrist von maximal fünf Jahren auch noch rein fossil betriebene Heizungen neu eingebaut und genutzt werden. Dies allerdings nur mit einer vorherigen Beratung, die auf negative Auswirkungen wie steigende CO2-Kosten hinweist. Ab 2029 müssen alle diese Heizungen einen steigenden Anteil an Biomasse oder Wasserstoff nutzen.
  • Eine Förderung wird über das Programm „Effiziente Gebäude“ erfolgen, welches aktuell an die neuen Vorgaben angepasst wird und ab Anfang 2024 zur Verfügung stehen soll.


Weitere Informationen auch zur Förderung befinden sich auf der Webseite des BMWK.


Unterstützung für Betriebe bei Energieeffizienzmaßnahmen

Direkte Unterstützung bei allen Fragen rund um eine energieeffiziente, klimafreundliche und damit langfristig kostengünstige Betriebsweise sowie Mobilität, bietet die Handwerksorganisation ihren Betrieben mit der „Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz“. Um einen Überblick über die Energieverbräuche und Kosten zu erhalten, steht den Betrieben das kostenlose E-Tool zur Verfügung. Wer Interesse an einer orientierenden Beratung im eigenen Betrieb hat, sollte sich an das Umweltzentrum der Handwerkskammer wenden und eine Vor-Ort-Termin vereinbaren.

Ihr Ansprechpartner am Saar-Lor-Lux Umweltzentrum ist Marcel Quinten (Tel.: 0681-5809-264, E-Mail: m.quinten(at)hwk-saarland.de).