Saar-Lor-Lux Umweltzentrum GmbH

Umweltpakt Emas

Änderung der Förderlandschaft bei der Gebäudesanierung

Verbesserte Bedingungen und steuerliche Absetzbarkeit

Die Bundesförderungen sind im Umbruch: das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bieten neue Förderkonditionen.

Seit 01.01.2020 gelten geänderte Förderhöhen und Sachverhalte bei der Sanierung von Gebäuden. Die Heizungsförderung wird umgestellt. Fast alle Förderungen in diesem Bereich werden zukünftig über das BAFA als Zuschuss ausgezahlt. Dies und der geplante CO2-Preis, der ab 2021 nun 25€ pro Tonne betragen soll, machen einen Heizungsaustausch für Gebäudebesitzer attraktiv. Zudem wurden die Tilgungszuschüsse in vielen KfW Programmen „Energieeffizient Sanieren“ zum 24.01.2020 erhöht.

Folgende bisherige Förderungen gibt es jedoch nicht mehr: Öl-Brennwertheizungen, reine Gas-Brennwert-Heizungen, ölbetriebenen Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen, Ölhybridheizungen, als Einzelmaßnahme ergänzende Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien sowie das Heizungs- und Lüftungspaket.

Der Einbau von Ölheizungen und reinen Gasheizungen wird somit generell nicht mehr gefördert, wohl aber der Austausch von Ölheizungen und der Einbau von Gas-Hybrid Heizungen, z.B. Gasbrennwertheizungen mit Solarthermie. Auch möglich ist der Einbau von Gasbrennwertheizungen „Renewable Ready“. Dabei wird der Part „Erneuerbare Energie“ maximal zwei Jahre nach Installation der neuen Heizanlage zugebaut.

Wird die Ölheizung durch eine förderfähige Anlage (siehe unten) ersetzt, so erhöhen sich die Fördersätze generell um 10%. Dies bedeutet, dass eine maximale Förderung von 45% erreicht werden kann, wenn eine bestehende, nicht austauschpflichtige Ölheizanlage durch eine Heizanlage, die nur noch Erneuerbare Energien einsetzt, ausgetauscht wird. Bei Umstellung Öl auf Gashybridanlagen können bis zu 40% gefördert werden. Die Fördersätze beziehen sich immer auf die förderfähigen Kosten, also auf die Kosten für Anschaffung, Installation, Inbetriebnahme und erforderliche Maßnahmen im Umfeld.

Übersicht Fördersätze für Heizanlagen im Bestand:

  • Hybridheizungen: bis zu 35% der Kosten bei Hybridheizung mit Erneuerbaren Energien; bei Gas Hybrid bis 30%
  • Heizungstausch „Renewable Ready“: bis zu 20% der Kosten, der Part „Erneuerbar“ muss spätestens 2 Jahre nach Installation erfolgt sein.
  • Biomasseanlagen: bis zu 35%. Ab 5 kW werden Pellet-, Hackschnitzel- und Scheitholzvergaseranlagen, Pelletöfen mit Wassertasche sowie Kombikessel gefördert
  • Solarkollektoren: bis zu 30%. Die Anlage muss überwiegend der Warmwasserbereitung bzw. der Raumheizung, zur Erzeugung von Kälte oder der Einspeisung in ein Wärme- oder Kältenetz dienen.
  • Wärmepumpen: bis zu 35%. Die effiziente Anlage und auch die Nachrüstung bivalenter Systeme muss überwiegend der Warmwasserbereitung und/oder Raumheizung dienen bzw. in Wärmenetze einspeisen.
  • Austausch Ölheizung: +10% auf die Fördersätze


Die bisherigen Programme zur Heizungsoptimierung sowie die Programme der KfW zu Brennstoffzellen und für Baubegleitung bleiben unverändert bestehen. Die Sanierung der Gebäudehülle wird weiterhin über die KfW gefördert.

Zu beachten gilt immer, dass der Austausch von Heizanlagen nicht gefördert wird, wenn bereits eine gesetzliche Verpflichtung gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) vorliegt. Die Antragstellung muss wie bisher vor Maßnahmenbeginn erfolgen und die Fördervoraussetzungen von BAFA und KfW müssen eingehalten werden.

Die Kosten für Einzelmaßnahmen der Gebäudesanierung eigengenutzter Wohngebäude, die älter als zehn Jahre sind, können nun auch als Alternative (nicht in Kombination mit den Förderprogrammen!) über 3 Jahre steuerlich geltend gemacht werden. Gefördert werden bis zu 20% der energetisch relevanten Kosten, maximal jedoch 40.000 € je Objekt.

Auf den ersten Blick scheinen die beiden Möglichkeiten „Bundesförderung“ und „Steuerliche Absetzbarkeit“ gleich. Für Handwerker gibt es jedoch einen wesentlichen Unterschied: während bei der KfW der Energieberater weiterhin Voraussetzung ist, genügt bei der steuerlichen Absetzbarkeit die Fachunternehmererklärung des Handwerkers.

Weitere Informationen und Fördervoraussetzungen finden Sie beim BAFA und der KfW.

Ihre Ansprechpartnerin rund um die Gebäudesanierung sowie für Fördermittel in diesem Bereich ist Sabine Zägel, 0681/5809 229, s.zaegel(at)hwk-saarland.de