Nachweisführung bei gefährlichen Bauabfällen - HWK, LUA und IHK stellen gemeinsames Merkblatt vor
Die Entsorgung von Baustellenabfällen ist seit jeher ein komplexes Thema, vor allem bei häufig wechselnden Baustellen mit kleinen Abfallmengen. Die Handwerkskammer des Saarlandes (HWK), das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) und die Industrie- u. Handelskammer des Saarlandes (IHK) haben daher ein gemeinsames Merkblatt erstellt um Klarheit für die Betriebspraxis im Saarland zu schaffen. Das Merkblatt richtet sich als Hilfestellung insbesondere an Handwerker, bauausführende Unternehmen und Dienstleister.
Bei Baustellen und besonders bei Abbrucharbeiten fallen häufig kleine und größere Mengen an Abfällen an, die nach Abfallrecht als „gefährlich“ gelten. Beispiel hierfür sind asbesthaltige Dach- und Fassadeneindeckungen, Dämmmaterialien, Dachstuhlgebälk (AV-Holz), teerhaltige Dachpappe und Straßenaufbruch. Bei der Entsorgung solcher Abfälle sind einige Vorschriften zu beachten. Insbesondere müssen Erzeuger, Beförderer und Entsorger nach der Abfall-Nachweisverordnung (NachwV) den Entsorgungsvorgang belegen und unter Umständen am elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) teilnehmen.
Wann ist eine Transportgenehmigung für Bauabfälle erforderlich? Welche Mengenschwellen sind relevant? Wann kann man an einer Sammelentsorgung teilnehmen? Wer muss und wer kann am eANV teilnehmen? Gibt es Ausnahmeregelungen? Diese und weitere Fragen werden übersichtlich im Merkblatt erörtert.
Das Merkblatt kann hier heruntergeladen werden. Ansprechpartner im Umweltzentrum ist Herr Dr. Stephan Hirsch, Tel. 0681/5809-209, E-Mail: s.hirsch@hwk-saarland.de.



