Haushaltssperre für das Marktanreizprogramm aufgehoben
Die Handwerkskammer des Saarlandes und das Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr haben sich gemeinsam für eine Weiterführung der Programme zur Förderung der Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien eingesetzt. Dieser Einsatz, für die so wichtigen und zukunftsweisenden Förderprogramme auf dem Gebiet der Erneuerbaren Energien, hat sich nun ausgezahlt. Voraussichtlich ab dem 12. Juli 2010 stellt das BAFA wieder neue Antragsformulare zur Verfügung und nimmt Anträge entgegen.
Nach Aufhebung des Programmstopps gelten neue Förderkonditionen mit einer neuen Förderrichtlinie, die voraussichtlich ebenfalls am 12. Juli 2010 in Kraft tritt und für Neuanträge maßgebend ist.
Die vor dem Programmstopp gestellten und bislang noch nicht bewilligten Anträge werden jetzt abschließend bearbeitet.
Zwischen dem 04.Mai 2010 bis zum 11. Juli 2010 beim BAFA eingegangene Anträge werden abgelehnt, hier ist eine erneute Antragstellung nach den neuen Förderrichtlinien möglich und auch erforderlich.
Künftig nicht mehr gefördert werden
• Anlagen, die in Neubauten errichtet werden, da hier eine bundesweite Nutzungspflicht
nach dem Erneuerbaren-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) besteht
• Solarkollektoranlagen, die der ausschließlichen Warmwasserbereitung dienen
• luftgeführte Pelletöfen und Scheitholzvergaserkessel
Für Wärmepumpen gelten ab sofort höhere Effizienzanforderungen.
Zusätzlich werden einzelne Fördersätze und Boni gekürzt, die Förderkonditionen gelten zunächst bis Ende 2011.
Die Förderung von großen Anlagen zur Wärmeerzeugung im Rahmen des Marktanreizprogramms über die KfW-Bankengruppe war von der Haushaltssperre unberührt und wird unverändert fortgeführt.
Die neuen Förderrichtlinien können Sie in Kürze auf folgender Seite herunterladen:
http://www.bafa.de/bafa/de/presse/pressemitteilungen/2010/07_energie.html
Nähere Informationen erteilt Ihnen das Saar-Lor-Lux Umweltzentrum, Ansprechpartner Markus Lillig, 0681 / 58 09 208 oder m.lillig@hwk-saarland.de .



