Bessere Energieeffizienz - aus EBPG wird EVPG
Das Energiebetriebene-Produkte-Gesetzes (EBPG) wurde novelliert und in Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz (EVPG) umbenannt. Das novellierte Gesetz wurde am 24. November im Bundesgesetzblatt verkündet und ist am 25.11.2011 in Kraft getreten. Dabei wurde die in 2009 gefasste Ökodesign-Richtlinie (2009/125/EG) der EU mit etwa einem Jahr Verspätung in deutsches Recht umgesetzt. Das Gesetz wurde von energiebetriebenen Produkten auf alle energieverbrauchsrelevanten Produkte ausgeweitet. Verkehrsmittel bleiben weiterhin ausgenommen.
Das EVPG soll zur Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz von Produkten beitragen mit dem Ziel, dass die Hersteller den Energieverbrauch ihrer Produkte senken, den Materialaufwand vermindern und die Belastung mit Schadstoffen reduzieren.
Bereits rechtmäßig in Verkehr gebrachte Produkte dürfen jedoch weiterhin verkauft bzw. verbraucht werden. Produkte, die die in sog. Durchführungsmaßnahmen der EU festgelegten Mindeststandards in Sachen Energieeffizienz nicht erreichen, werden künftig vom Markt schrittweise ausgeschlossen, d.h. die Produkte, die diese Anforderungen und Vorgaben nicht erfüllen, dürfen in der EU nicht mehr hergestellt oder hierhin importiert werden.
Deutsche Hersteller, die oft schon Marktführer auf dem Gebiet Energie- und Ressourceneffizienz sind, könnten eventuell weitere Marktanteile gewinnen und neue Märkte erschließen.
Die Ausweitung des Gesetzes ist für Betriebe des Handwerks jedoch weiterhin sehr genau und kritisch zu betrachten, da vor allem im Bereich individueller Fertigungen und Kleinstserien die Interessen dieser Betriebe wenig Berücksichtigung finden, da die Vorgaben stark von großen, industriellen Herstellern dominiert werden. Die HWK wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass Produkte und Produktgruppen in den o.g. Durchführungsmaßnahmen so beschrieben werden, dass handwerklich gefertigte Produkte möglichst nicht betroffen werden. Denn neben den technischen Anforderungen, die eingehalten werden müssen, ist es Pflicht die Produkte mit einem CE-Zeichen zu versehen. Zusätzlich muss die Einhaltung der Anforderungen einer Konformitätserklärung dokumentiert werden.
Die betroffenen Produktgruppen, der Zeitplan der Anforderungsstufen, die zuständigen Behörden, sowie weitere Informationen sind auf der Website der für die Umsetzung zuständigen Stelle, der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung zu finden (http://www.ebpg.bam.de/de/gesetz/index.htm).



