Wichtige Informationen aus Rundschreiben der KfW Bankengruppe vom 29.12.2011
Mit dem Rundschreiben der KfW-Bankengruppe vom 29.12. 2011 werden folgende wichtige Informationen zu folgenden Themen mitgeteilt:
1. Programmvereinfachung in Altersgerecht Umbauen ab 01.04.2012
Ab dem 01.01.2012 wird das Programm-Nr. 151 nur noch als Kreditprogramm angeboten, Zuschüsse sind nicht mehr möglich. Zum 01.04.2012 wird das Programm als deutlich vereinfachtes Produkt angeboten werden (Programm-Nr. 159). Details zu den ab 01.04.2012 geltenden Neuerungen werden dem Programm-Merkblatt 04/2012 zu entnehmen sein.
2. Programmänderung Energieeffizient Sanieren: Förderung der Optimierung der Wärmeverteilung (Programm-Nr.: 152, 430) ab 01.04.2012
Zum 01.04.2012 wird die Optimierung von Heizanlagen (hydraulischer Abgleich, Ersatz bestehender Pumpen durch Hocheffizienzpumpen) in die Programme 152 und 430 aufgenommen und gefördert.
3. Energieeffizient Bauen und Sanieren: Förderung von Baudenkmalen und sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz (Programm-Nr.: 151/152, 153, 430) ab 01.04.2012
Zum 01.04.2012 wird ein neuer Effizienzhausstandard „KfW-Effizienzhaus Denkmal“ eingeführt, welches die gleichen Förderkonditionen wie das Effizienzhaus 115 haben wird. Anforderungen werden bei Sanierung lediglich an den Jahres-Primärenergiebedarf gestellt (max. 160 % des Referenzgebäudes nach EnEV), für die Gebäudehülle werden keine festen Anforderungen vorgegeben. Nähere Informationen sind den künftigen Programm-Merkblättern und Bestätigungen zu entnehmen. Bei Umwidmung von nicht zu Wohnzwecken genutzten Baudenkmalen und sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz zu Wohnraum ist eine Förderung im Programm Energieeffizient Bauen möglich. Für die Sanierung zum KfW Effizienzhaus Denkmal und alle Sanierungen im Bereich von Baudenkmalen sind ausschließlich qualifizierte „Energieberater für Baudenkmale“ zugelassen, die ab 01.02.2012 in der bundesweiten Expertenliste unter www.energie-effizienz-experten.de zu finden sind.
4. Energieeffizient Sanieren-Sonderförderung: Erhöhung des Zuschusses und neuer Programmname „Energieeffizient Sanieren-Baubegleitung“ (Programm-Nr.: 431) ab 01.01.2012
Ab dem 01.01.2012 wird die Förderung zur Durchführung der energetischen Fachplanung und Baubegleitung durch einen Sachverständigen erhöht. Künftig ist ein maximaler Zuschuss von 50 % von maximal 8000 € Bemessungsgrenze, d.h. ein Zuschuss von maximal 4000 € möglich. Das Programm wird in „Energieeffizient Sanieren-Baubegleitung“ umbenannt.
5. Energieeffizient Sanieren-Investitionszuschuss (Programm-Nr.: 430) - Erhöhung der Zuschüsse ab 01.01.2012
Ab 01.01.2012 werden die Zuschüsse aller Förderstufen im Programm 430 um 2,5% erhöht. Für Einzelmaßnahmen sind künftig 7,5% von maximal 50000€, d.h. 3750 € je Wohneinheit als Zuschuss möglich. Bei KfW-Effizienzhäusern liegt der Zuschuss für die Effizienzhausstufen 115, 100, 85, 70 und 55 zwischen 10% bis 20% von maximal 75000 €, d.h. zwischen 7500 € bis 15000 € je Wohneinheit, abhängig von der jeweils erreichten Effizienzhausstrufe.
Die ab 01.04.2012 gültigen Programm-Merkblätter und Bestätigungen werden ab dem 01.02.2012 im Internet unter www.kfw.de/merkblätter bzw. www.kfw.de/formulare veröffentlicht.
Die ab 01.01.2012 gültigen Programm-Merkblätter für die Zuschussvarianten in Energieeffizient Sanieren (Programm-Nr.: 430,431) wurden ab dem 29.12.2011 im Internet veröffentlicht.
Weitere Informationen zu den Förderprogrammen der KfW können im Internet unter www.kfw.de bezogen werden.
Weitere Information erteilt auch die Saar-Lor-Lux Umweltzentrum GmbH, Dipl.-Ing. Markus Lillig, Tel.: 0681/ 58 09-208, E-Mail: m.lillig@hwk-saarland.de.



